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PREISE
C I T Y T A X I
Auszug aus der Tarifordnung für das Taxiwesen der Stadt Winterthur
( Stadtratsbeschluss vom 01 Oktober 2008 )
Gestützt auf Art. Abs. 1 der Verordnung über das Taxiwesen der Stadt Winterthur vom 11. Januar
1989 erlässt der Stadtrat für Taxus mit Betriebsbewilligungen Kat. A und B folgende verbindliche
Höchsttarife:
1. Taxen
1.1. Grundtaxe pro Fahrauftrag Fr. 6.00
1.2. Fahrtaxe pro km Fr. 3.80
1.3. Wartezeit pro Stunde Fr. 67.00
1.4.Taxifahrten dürfen nur mit eingeschalteter Taxuhr ausgeführt werden; ausgenommen
sind Pauschalfahrten, die ausserhalb des Stadtgebietes beginnen oder enden.
1.4. Für unbesetzte Hin- und Rückfahrten auf dem Stadtgebiet dürfen keine Taxen erhoben werden.
1.5. In den Höchsttarifen sind 7.6 % Mehrwertsteuer eingeschlossen.
3. Gemeinsame Bestimmungen
3.1. Im Fahrpreis ist das Bedienungsgeld inbegriffen.
3.2. Zuschläge dürfen nur für Aufwendigeres Zu- und Wegtragen von Gepäck erhoben werden